
BAFA bearbeitet wieder Förderanträge
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2010 die Aufhebung der Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien
(MAP) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem MAP.
Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet.
Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit
den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt.
Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen
Die neuen Förderrichtlinien treten ab 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt (Ausnahme: Der Förderantrag war rechtzeitig vor Programmstopp am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangen):
• Anlagen, die in Neubauten errichtet werden und
• Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
Gefördert werden:
• Pelletskessel von 5-100 kW (alle ÖkoFEN PELLEMATIC Pelletskessel)
Für den ÖkoFEN PELLEMATIC Plus Pellets-Brennwertkessel gibt es weiterhin 500 Euro Innovationsbonus
• Solaranlagen ab 9m2 Kollektorfläche (ab 4 PELLESOL Solarkollektoren)
• Kombination von ÖkoFEN Pelletskessel und Solarkollektoren (ab 4 Kollektoren) 500 Euro Kombinationsbonus
Nach dem Programmstopp gestellte Anträge Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum 11. Juli 2010 beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt.
Für nach den neuen Förderrichtlinien förderbare Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.
Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt.
Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage betriebsbereit ist. Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden.
Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate betriebsbereit sind, wurden verlängert.
Nachfolgend eine Übersicht über die weitere Förderung von ÖkoFEN Pelletsheizungen und Solaranlagen.
Der ÖkoFEN-Förderflyer steht Ihnen in Kürze aktualisiert zur Verfügung.
Uebersichtsblatt-Foerderung_ALTvsNEU.pdf [438 KB]
Ausführliche Informationen zur Förderungen entnehmen Sie bitte den Richtlinien auf der Internetseite der BAFA und www.bafa.de.






