Lagerraum
Die Lage des Holzpelletslagers und des Heizraumes
Die Pellets werden mittels Tankwagen angeliefert und in den Lagerraum eingeblasen. Diese Tankwagen verfügen über einen Pumpschlauch mit max. 30 m Länge. Der Pelletslagerraum (bzw. die Befüllkupplungen) soll daher max. 30 m von der Hauszufahrt entfernt sein. Wenn möglich, sollte der Pelletslagerraum an eine Außenmauer angrenzen, da die Befüllstutzen von außen zugänglich sein sollen. Bei innenliegendem Lagerraum müssen die Einblas- und Abluftrohre bis an die Außenmauer geführt werden. (Achtung - Bestimmungen des Brandschutzes beachten!)

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Der Heizraum sollte ebenfalls an eine Außenmauer angrenzen, weil dadurch eine direkte Be- und Entlüftung des Heizraumes möglich ist. Bei innenliegendem Heizraum muss ein Lüftungsrohr (mind. 200 cm²) bis an die Außenmauer geführt werden.
HINWEIS:
Grundsätzlich müssen Lagerräume „trocken“ sein. Nässe führt dazu, dass die Pellets aufquellen und zerstört werden. Bei feuchten Räumen empfehlen wir, unseren fleXILO-Gewebetank zu verwenden.
Elektroinstallation:
Im Pelletslagerraum dürfen sich keine Lichtschalter, Steckdosen, Lichtlampen oder Verteilerdosen u. dgl. befinden.
Heizungsanschluss:
Die Anlage ist steckerfertig vorverdrahtet. Im Heizraum ist lediglich eine Lichtstrom-Steckdose (230 Volt) notwendig.
Not-Aus-Schalter:
Außerhalb des Heizraumes – im Bereich der Heizraumtür – muss ein „Not-Aus-Schalter“ angebracht werden.

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Die Größe des Holzpellets-Lagerraumes
Grundsätzlich sollte der Pelletslagerraum länglich rechteckig sein, wobei die Raumbreite – wenn möglich – 2,0 m nicht übersteigen soll:
z. B.: 2 m x 3 m oder 1,8 m x 3,2 m etc.
Je schmäler der Raum ist, desto weniger „Leerraum“ bleibt. Die Größe des benötigten Lagerraumes hängt von der Gebäudeheizlast ab. Berücksichtigt man das nicht nutzbare Raumvolumen, so ergibt sich folgende Faustregel:
pro 1 kW Heizlast = 0,9 m³ Lagerraum (inkl. Leerraum)
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Wie statte ich meinen Heiz- und Lagerraum aus?
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Umfassungswände:
Die Umfassungswände und die Geschossdecke des Pelletslagerraumes und des Heizraumes müssen der Brandwiderstandsklasse F 90 entsprechen. Die Umschließungswände müssen den statischen Anforderungen der Gewichtsbelastung durch die Holzpellets standhalten (Schüttgewicht ca. 650 kg/m³).
Die Lagerraumwände sowie deren Verankerung im umgebenden Mauerwerk müssen sach- und fachgerecht entsprechend den Regeln der Technik ausgebildet sein. Decken und Wände sind so zu gestalten, dass es nicht durch Abrieb oder Ablösungen zu einer Verunreinigung der Holzpellets kommt.
Hinweis für Deutschland: Anlagen unter 50 kW unterliegen nicht der Feuerungsanlagenverordnung! (Keine Brandschutzvorschreibung F 90 etc.)
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Grundriss - Pelletslagerraum

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Schnitt - Pelletslagerraum

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Türen:
Wie auch bei allen anderen Heizsystemen ist die Heizraumtür und die Tür des Lagerraumes als Brandschutztür (mind. T 30) auszuführen. Sie müssen nach außen aufgehen und mit einer Dichtung versehen sein.
Bei der Tür des Pelletslagerraumes müssen auf der Innenseite der Türöffnung Holzbretter oder Pfosten
angebracht werden, damit die Pellets nicht gegen die Tür drücken.
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Schrägboden:
Damit der Pelletslagerraum auch fast vollständig entleert wird, empfehlen wir, im Lagerraum einen Zwischen-Schrägboden einzubauen. Für die Unterkonstruktion gibt es bei ÖkoFEN passende Winkelträger, die die Herstellung des Zwischenbodens wesentlich erleichtern.
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Kupplungsstutzen mit Verschlussdeckel
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Befüllkupplungen:
Die Pellets werden direkt in den Lagerraum eingeblasen und die Abluft abgesaugt. Dazu benötigt man zwei „Befüllkupplungen“ mit Verschlussdeckel. (1 x einblasen + 1 x absaugen)
Diese Kupplungen samt evtl. Verlängerungsrohr oder Rohrbogen und Verschlussdeckel sowie Erdungsschelle gibt es bei ÖkoFEN als fertiges Set, welches gemeinsam mit der Heizungsanlage geliefert wird. Bauseits muss ein Wanddurchbruch mit einem Durchmesser von 125 bis 150 mm hergestellt werden. Am besten verwendet man dafür ein PVC-Rohr mit Ø 125 bis 150 mm, welches entweder eingemauert oder einbetoniert wird. Die Befüllkupplung wird im Zuge der Montage der Heizungsanlage dann mittels Brunnenschaum in den vorbereiteten Mauerdurchbruch eingeschäumt. Die Befüllkupplungen müssen mit dem Mauerwerk (Erdung) verbunden werden.
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Ohne Lichtschacht

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Mit Lichtschacht

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